Du suchst. Wir finden.
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Menschlich, familiär, kompetent - die iSK betreut seit 1984 ganzheitlich!
Im Zentrum unserer täglichen Arbeit steht die Nachhaltigkeit. Bei iSK geht es nicht nur um den „perfekten Match“, sondern darum, dass Unternehmen und Bewerber langfristig ideal zueinander passen. Unser Ziel ist es, den richtigen Mitarbeiter zum richtigen Zeitpunkt mit dem richtigen Unternehmen zusammen zu bringen. Dabei hört es hier nicht auf, sondern wir werden Sie von Anfang an mit unseren innovativen Lösungen und einer umfassenden Beratung begleiten und begeistern.
In kurz: Sie suchen. Wir finden. Und das sogar mit #rundumjobglücklich Garantie!
Ankommen im Traumjob - wir ebnen den Weg dahin!
Top Company:
Alle guten Dinge sind drei!
2024 dürfen wir uns wieder zu den beliebtesten 5% der deutschen Arbeitgeber zählen, denn auch dieses Jahr wurden wir von Kununu als Top Company ausgezeichnet. Darauf sind wir extrem stolz, denn das zeigt, dass viele mit uns #rundumjobglücklich sind. Daher bedanken wir uns für all das positive Feedback und bei jedem, der die iSK täglich zu etwas Besonderem macht!
Darauf sind wir stolz:
Unsere Mitarbeiter empfehlen uns als Top-Arbeitgeber weiter.
100% Kundenzufriedenheit, weil wir immer 200% geben!
Seit fast 40 Jahren begleiten wir unsere Kunden. Viele davon vertrauen uns von Anfang an.
Der iSK Experten Blog
Unsere Tipps für Ihren beruflichen Erfolg
Wie entscheide ich mich bei mehreren Jobangeboten richtig?
Mehrere Stellen haben dir positives Feedback gegeben? Tipps zu Selbstreflexion und Bewertung von Jobangeboten findest du hier.
Mentoring und Coaching zur Unterstützung der Karriereentwicklung
Mentoring und Coaching sind wichtige Methoden zur Unterstützung der beruflichen Karriere. Doch welche Vor- und Nachteile bringen sie? Das und mehr findest du hier.
Gaming als Karrierebooster: Wie das Hobby bei der Jobsuche helfen kann
Erfahre hier, wie Gaming deine Berufsaussichten verbessert und wie iSK Personaldienstleistungen diese Talente fördert.
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FAQ
Als Zeitarbeit wird die zeitlich begrenzte Überlassung eines Arbeitnehmers durch ein Zeitarbeitsunternehmen / Personaldienstleister (Verleiher) an ein Kundenunternehmen (Entleiher) bezeichnet.
Wie in dem Schaubild ersichtlich ist, stehen die drei Parteien in Wechselwirkung zueinander.
Zwischen dem Arbeitnehmer und dem Verleiher wird ein Arbeitsvertrag geschlossen. Der Arbeitsvertrag basiert auf dem jeweiligen Tarifvertrag und regelt alle wichtigen Details des Beschäftigungsverhältnisses wie zum Beispiel Entgelt, Urlaubsanspruch, Probezeit etc.
Der Arbeitnehmer ist somit Angestellter bei dem Zeitarbeitsunternehmen. Seine Arbeitskraft erbringt er allerdings im Kundenunternehmen. Dieses ist dem Arbeitnehmer gegenüber weisungsbefugt.
Zwischen dem Personaldienstleister und dem Kundenunternehmen wird ebenfalls ein Vertrag – der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag – geschlossen. In diesem Vertrag werden die Einzelheiten der Überlassung geregelt. Zum Beispiel die Dauer der Überlassung, Arbeitszeiten und die Höhe der Vergütung, die das Kundenunternehmen an den Personaldienstleister monatlich zu zahlen hat.